Betriebliche Ersthelfer

Ersthelfer im Betrieb kann nur sein, wer in Erster Hilfe aus- und regelmäßig fortgebildet ist. Hierbei wird die Anzahl durch die DGUV-Vorschrift 1 geregelt:

  • 2 bis 20 anwesende Arbeitnehmer: 1 Ersthelfer
  • Mehr als 20 anwesende Anwesende am Arbeitsplatz bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft, bei sonstigen Betrieben 10% der Belegschaft.

Die Grundausbildung der betrieblichen Ersthelfer umfasst einen 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) Erste Hilfe Lehrgang.
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung vor Ablauf von 2 Jahren durch eine ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) umfassenden Fortbildung, das Erste-Hilfe-Training,  erforderlich.

Beide Lehrgangsformen dürfen nur durch ermächtigte Ausbildungsstellen durchgeführt werden.

Die Kosten des Ersten-Hilfe-Lehrgangs und des Erste-Hilfe-Training werden durch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) übernommen, lediglich die Kosten für die Lohnfortzahlung und ggf. Reisekosten der Teilnehmer trägt der jeweilige Arbeitgeber. Die Teilnehmerzahl bei beiden Veranstaltungen sollte 12 nicht unter- und 15 nicht überschreiten. Bitte sprechen Sie uns bei abweichenden Teilnehmerzahlen an, gemeinsam finden wir eine Lösung.


Wir bilden Sie aus

Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, so dass Sie als Teilnehmer die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Notfällen kennen und auch praktisch anwenden können.

Die Inhalte:

  • Was ist ein Notfall?
  • Absichern der Unfallstelle
  • Der Notruf
  • Auffinden einer Person
  • lebensrettende Maßnahmen
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Schockbekämpfung
  • und vieles mehr

Hier finden Sie das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften.


Ermächtigte Stelle gemäß DGUV

BaMa medical ist ermächtigte Stelle (Nr.: 8.1116) nach DGUV-Grundsatz 304-001. Für weitere Informationen folgen Sie der Weiterleitung zur Internetpräsenz der DGUV

Bei Vorlage des Abrechnungsformular rechnet BaMa medical  direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft ab. Dieses Formular muss im Original am Veranstaltungstag vorliegen.

Bei folgenden Unfallversicherungsträger muss im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden:

Unfallkassen

Die Unfallkassen vergeben Berechtigungsscheine oder Kostenzusagen, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im Voraus beantragt werden können. Diese müssen zusammen mit dem Anmeldeformular bei der ausbildenden Stelle im Original vorgelegt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.


Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor beantragt und genehmigt wurde. Bitte loggen Sie sich hierzu mit Ihrem BGW-Konto bei der BGW ein. Zu Beantragung benötigen Sie die Teilnehmerdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, sowie ihre Mitgliedsdaten bei der BGW). Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmer ist nicht möglich.

Was genau ist zu tun?
  1. Vorab Kontakt mit BaMa medical  aufnehmen, Termin finden und Personen für die Schulung festlegen
  2. Sie 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
  3. Online-Formular ausfüllen.
  4. Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und bei BaMa medical  vorlegen.
    Achtung: Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!   

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe (BGN)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe akzeptiert nur eigene Antragsformulare, die Sie direkt bei der BGN bestellen können. Die Abrechnungsformulare werden wir Ihnen dann innerhalb von 5 – 7 Tagen per Post von der BGN zugeschickt.


Inhouse-Schulung | Schulungsräume

Wir kommt zu Ihnen. Die Schulungen finden in Ihren Räumen oder in anderen geeigneten Räumen in Ihrer Nähe statt. Sollte dies nicht möglich sein, nutzt wir Räume z. B. die Stadthalle in Bad Marienberg.