Ausbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ legen fest, wie eine wirksame Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden soll. In Kindertageseinrichtungen ist in jeder Kindergruppe jeweils ein anwesender Ersthelfer beziehungsweise eine anwesende Ersthelferin gesetzlich verpflichtend. Für die Personen, die speziell für Kindernotfälle geschult und staatlich als Ersthelfer*in anerkannt sein möchten, ist der Kurs alle zwei Jahre verpflichtend zu besuchen.

Die Ausbildung umfasst einen 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten)Erste Hilfe Lehrgang.

Die Kosten des Ersten-Hilfe-Lehrgangs werden durch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) übernommen, lediglich die Kosten für die Lohnfortzahlung und ggf. Reisekosten der Teilnehmer trägt der jeweilige Arbeitgeber. Die Teilnehmerzahl bei beiden Veranstaltungen sollte 12 nicht unter- und 15 nicht überschreiten. Bitte sprechen Sie uns bei abweichenden Teilnehmerzahlen an, gemeinsam finden wir eine Lösung.


Erste Hilfe an Schulen in Rheinland-Pfalz

Die Inhalte  des Trainings am Langen Nachmittag sind schulspezifisch ausgerichtet. Sie können dem spezifischen Bedarf und Anforderungen der Teilnehmenden aus der Schule angepasst werden.

Sie ermöglichen:

  • die Fortbildungsmaßnahme auf besondere Schwerpunkte zu richten,
  • auf die Wünsche und Vorstellungen der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einzugehen,
  • den Praxisteil durch Gruppenarbeit zu intensivieren.

Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV-Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. 


Wir bilden Sie aus

Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, so dass Sie als Teilnehmer die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Notfällen kennen und auch praktisch anwenden können.

Die Inhalte:

  • Was ist ein Notfall?
  • Absichern der Unfallstelle
  • Der Notruf
  • Auffinden einer Person
  • lebensrettende Maßnahmen
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Schockbekämpfung
  • und vieles mehr

Hier finden Sie das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften.


Ermächtigte Stelle gemäß DGUV

BaMa medical ist ermächtigte Stelle (Nr.: 8.1116) nach DGUV-Grundsatz 304-001. Für weitere Informationen folgen Sie der Weiterleitung zur Internetpräsenz der DGUV

Bei Vorlage des Abrechnungsformular rechnet BaMa medical  direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft ab. Dieses Formular muss im Original am Veranstaltungstag vorliegen.

Bei folgenden Unfallversicherungsträger muss im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden:

Unfallkassen

Die Unfallkassen vergeben Berechtigungsscheine oder Kostenzusagen, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im Voraus beantragt werden können. Diese müssen zusammen mit dem Anmeldeformular bei der ausbildenden Stelle im Original vorgelegt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.


Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor beantragt und genehmigt wurde. Bitte loggen Sie sich hierzu mit Ihrem BGW-Konto bei der BGW ein. Zu Beantragung benötigen Sie die Teilnehmerdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, sowie ihre Mitgliedsdaten bei der BGW). Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmer ist nicht möglich.

Was genau ist zu tun?
  1. Vorab Kontakt mit BaMa medical  aufnehmen, Termin finden und Personen für die Schulung festlegen
  2. Sie 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
  3. Online-Formular ausfüllen.
  4. Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und bei BaMa medical  vorlegen.
    Achtung: Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!   

Inhouse-Schulung | Schulungsräume

Wir kommt zu Ihnen. Die Schulungen finden in Ihren Räumen oder in anderen geeigneten Räumen in Ihrer Nähe statt. Sollte dies nicht möglich sein, nutzt wir Räume z. B. die Stadthalle in Bad Marienberg.